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Meldepflicht Autoradios

Kurz eingeworfen, sind Autoradios meldepflichtig?

Nein, sind sie nicht.

Warum sind die es nicht? Weil es sich um mobile Geräte handelt und sich NICHT im Haushalt (also in der Wohnung oder im Haus befinden). Würde man einen Autoradio allerdings in der Wohnung betreiben, wäre auch dieses Gerät meldepflichtig.

Eine andere Begründung (deren Richtigkeit ich aber nicht kenne) ist jene, das das Sirenensignal im Katastrophenfall übers Radio gesendet wird und man nur jenes hören könne, sollte man sich nicht in der Nähe einer Stadt befinden. Ich weiß nicht, ob dies noch so seine Gültigkeit hat, früher gab es zusatzbewilligungen im zettelformat zum zwingend mitführen im KFZ ..

Kategorien:Uncategorized
  1. Michael
    Juli 30, 2009 um 12:30 pm | #1

    Also früher mal musste das Autoradio extra angemeldet werden und die Bescheinigung darüber musste im Fahrzeug mitgeführt werden.
    Dann gab es eine Gebührenreform uns seit damals, vor ca. 10 -15 Jahren, ist das Autoradio melde und gebührenfrei.

    lg Michael

  2. Michael
    Juli 30, 2009 um 12:47 pm | #2

    Edit:
    hab noch vergessen mitanzuführen, was sich bei dieser damaligen Gebührenreform mitveraendert hatte:
    bis zur Reform war es moeglich, bei Kabelanschlüssen ORF 1 und 2 sperren zu lassen und deswegen nur die Radiogebühr zu zahlen. selbiges galt wenn man anstelle einer terrestischen Antenne eine SAT-Empfangsanlage hatte (der ORF sendete damals noch nicht via Satellit). Der Punkt war, dass men erst gebührenpflichtig wurde, wenn man eine Empfangsanlge zum Empfang von ORF besass. Als solches galten Antennen und nicht der Tuner / Fernseher.
    Nach der Reform wurde der Tuner des TV Geraetes als Empfangsanlage betrachtet – meist auch wenn der Fernseher nur zum Video – DVD betrachten verwendet wurde.

    LG
    Michael

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