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Wie eine Gebührenpflicht festgestellt werden muss

Da dies sicher eine Frage ist die viele nicht wissen, möchte ich hier nochmals niederschreiben wie eine Gebührenpflicht von der GIS festgestellt werden muss, damit diese vor der Finanzbehörde akzeptiert wird.

Der GIS Mitarbeiter muss sich zweifelsfrei davon überzeugen, dass empfangs- und betriebsbereite Geräte vorhanden sind.

Die GIS sollte das hier auch lesen und Ihren Mitarbeitern schicken, denn so ganz dürfte man das dort auch noch nicht wissen.

Ein Hören von vermeintlichen Werbespots, Musik oder sonstigen Geräuschen, die der Mitarbeiter aus der Wohnung hört, wenn er vor der Tür steht gilt NICHT als zweifelsfreie Überzeugung von oben genannten Geräten. Hier werden gerne (nationale) Werbespots gehört ,die gerade im TV laufen oder Musik oder auch Hundebellen mit Verdacht auf eine Tierdoku. Wie auch immer.

Da die Geräusche auch von der Nebenwohnung gehört werden könnten (durch schlechte Wandisolierung) oder man über SAT einen deutschen Kanal empfängt (ohne eine SmartCard für ORF Empfang zu haben) oder simpel eine CD oder eine DVD läuft (eventuell sogar ein Video von einem Freund ausgeborgt, der ein Programm des ORF mitgeschnitten hatte). Ist das bloße HÖREN von irgendwelchen Geräuschen KEIN Nachweis darüber ob nun oben genannte Geräte vorhanden sind oder nicht.

Der Mitarbeiter hat zweifelsfrei ein Gerät (welches gerade in Betrieb ist!) durch die Tür zu sehen! Sieht er kein solches Gerät ist es (laut Finanzbehörde) KEIN Beweis für das Vorhandensein solcher Geräte.

Sieht der Mitarbeiter einen Fernseher, der nicht in Betrieb ist, muss sich der Mitarbeiter erst zwingend davon überzeugen, dass dieses Gerät zum einen überhaupt funktioniert und (!) festzustellen, ob während des Betriebes des Gerätes TV-Empfang möglich ist. Ist dies nicht der Fall, weil kein DVB-T Empfänger (ect) vorhanden ist oder das Gerät defekt ist, dann ist dieses Gerät NICHT gebührenpflichtig, da es KEIN empfangsbereites Gerät darstellt.

Sieht der Mitarbeiter einen Computer, dann muss er sich zweifelsfrei davon überzeugen, dass mit diesem Computer auch der Empfang von Radio möglich ist. Meiner Meinung ist er das nicht solange weder Hardware für analogen Radioempfang oder Hardware für TV Empfang vorhanden ist.
Nach Meinung der GIS (die einen Webstream unbeeindruckt als meldepflichtig ansieht) muss der GIS-Mitarbeiter sogar Zugang zum Computer erhalten um festzustellen, dass alle nötige Software für einen Empfang eines solchen Webstreams installiert und funktionsfähig ist. Kurzum, er muss hören, dass Radio aus den Lautsprechern erklingt.

Alles andere würde sonst von der Finanzbehörde bei einem Bescheid nicht als “zweifelsfrei davon überzeugt” gelten und die GIS darf von vorne beginnen.

Ich hoffe, hiermit wieder einige Informationen weitergegeben zu haben.

  1. Heinzi
    Oktober 20, 2009 um 12:56 pm | #1

    Hallo allerseits!

    Ich laß die GIS Hansln einfach nicht in meine Wohnung und gut ist.
    Ich bin doch dazu nicht verpflichtet, oder doch?

    • giskrepanz
      Oktober 20, 2009 um 2:46 pm | #2

      Nein, du musst die GIS Mitarbeiter nicht in Deine Wohnung lassen. Besteht begründeter Verdacht kann die GIS allerdings von der Behörde eine Erlaubnis bewirken, aber der hat dann wohl entweder einen Zettel oder ein Behördenorgan mit, das merkt man also :-)

  2. da el
    November 19, 2009 um 12:03 pm | #3

    und wie besteht “begründeter” verdacht?

    wenn er meint ich sei gemein und habe ganz sicher solche geräte ?

    und mit welchen beweiß kann die gis von einer behörde etwas erwirken? glauben zb etwas gehört zu haben?

    • giskrepanz
      November 19, 2009 um 1:06 pm | #4

      im Grunde leider ja. die gis erwirkt aber nicht unbedingt etwas, es ist ihre aufgabe solche fälle zu prüfen – ich weiß auch nicht wie bereitwillig man für solche zwecke behördenorgane freigibt. ich vermute, dass bei verdacht einfach zwangsangemeldet wird um dann im zuge eines etwaigen verfahrens ohnehin eine behördliche prüfung durchzuführen.

  3. ihaq
    Dezember 18, 2010 um 4:56 pm | #5

    Ich habe Radioempfangsgeräte und einen Fernseher mit einem digitalen SAT – Receiver (DVB-S). Ich sehe deutsche Programme, sonst nichts. Den ORF kann ich gar nicht empfangen, da ich die ORF – Karte nicht besitze. Bin ich verpflichtet den vollen Betrag der GIS zu bezahlen da ich einen funktionierenden Fernseher habe, oder muss ich nur für den Rundfunk bezahlen?

    • giskrepanz
      Dezember 18, 2010 um 5:01 pm | #6

      Nein, dazu gibt es bereits Gerichtsbeschlüsse, wenn kein ORF empfangen werden KANN, sind keine Gebühren dafür zu bezahlen. Sollte Dich ein Mitarbeiter der GIS besuchen, muss er sich erst zweifelsfrei davon überzeugen, dass ein Empfang möglich ist. Das reine Besitzen eines Fernsehers ist NICHT gebührenpflichtig.
      Die Radio-Gebühren sind natürlich zu bezahlen.

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