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Handyabmeldung Ausland

Man ist also im Ausland und beschließt, dass man nun sein handy doch nicht mehr benötigt, weil es vernünftiger ist eines im Ausland zu nehmen.

Tolle Sache und da war ja auch noch die Sache mit dem außeordentlichen Kündigungsrecht bei Verzug ins Ausland .. Tja, da WÄRE, wenn da nicht wäre .. :-)

Denn natürlich wäre sowas an sich möglich, allerdings benötigt man dann viele viele Dokumente, die alle bestätigen dass man nicht da ist und selbst WENN man nach ungefähr 28756 E-Mails erreicht hat, dass es anerkannt wird, dann kommt natürlich noch die Zahlung der offenen Beträge, die für das damals dazu genommene Handy fällig gewesen wären. In diesem hier zu Grunde liegenden Fall würden die Kosten dasselbe betragen wie wenn man den Vertrag noch bis zum Laufzeitende aufrecht erhält.

Wäre es eine Versicherung wäre das nach neuestem OGH Beschluss verboten – da es sich aber nicht um eine Versicherung sondern um einen Handyanbieter handelt – im übrigen A1 – hat man nicht viel Alternativen – man lässt dann eben weiterlaufen.

So ist das in der heutigen Zeit ;-) Den letzten beißen die Hunde – der letzte ist nunmal der Konsoument :-)

Kategorien:Abseits der GIS
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