Worum ging’s hier?

Herzlich Willkommen auf giskrepanz.at.

Mittlerweile nutze ich den Blog auch für Information unde Berichte jedweder Art in Bezug auf Behörden, Gesetze, gerichtliche Entscheidungen und anderes, dennoch möchte ich alle bisherigen Artikel auch weiterhin beibehalten, alles begann damals ……..

Seit Monaten kursieren in diversen Medien Berichte über die Gebührenpflicht bei Vorhandensein eines Computers mit Internetanschlusses, wenig konkrete Fälle tauchen dazu auf oder man bekommt relativ wenig Information darübre, wie es sich nun tatsächlich verhält, welche Wege korrekt sind, welche zu tätigen wären und wann es Sinn macht, den langen Weg des Streites mit der GIS zu gehen.

Die aktuellen Gebühren zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Seite betragen 46,12 € für Radio und Fernsehen – jeweils für 2 Monate im vorraus zu bezahlen.
In einem Jahr (solange wird nach meinen Erfahrungen derzeit ungefähr ein Streit mit der GIS dauern) sind das kanpp 273 € – Nicht wenig Geld zu Zeiten wo viele ohnehin andere Sorgen im Kopf herumgeistern.

Wenn also kein betriebsbereiter Fernseher im Haushalt vorhanden ist muss man (zumindest einen großen Teil) dieser Gebühren nicht bezahlen, da man nicht gebührenpflichtig ist. Die GIS meint jedoch, dass selbst ein Computer mit Internetanschluss gebührenpflichtig wäre.

Das diese Meinung der GIS derzeit keine rechtliche Grundlage hat ist vielen nicht bekannt und die GIS scheint darauf zu spekulieren, dass viele Betroffene eine freiwillige Meldung abgeben – gegen eine solche Meldung kann kein Bescheid eingelegt werden und es entsteht kein Rückzahlungsanspruch – umso wichtiger ist es daher zu reagieren anstatt ungerechtfertigt Gebühren zu zahlen.

In diesem Blog erzähle ich primär meine Geschichte (siehe Kategorie „meine Story„) mit der GIS und fülle ihn auch mit externen Informationen zum Thema. Ich bin der Meinung, dass gewisse Vorgehensweisen weder gerechtfertigt, noch moralisch vertretbar sind und möchte diese Missstände hiermit veröffentlichen und eine Plattform schaffen, die für Information sorgt.

Ich weiße darauf hin, dass alle externen Links lediglich Funde im Internet darstellen, auf deren Richtigkeit ich keinen Einfluss nehmen kann.

Ebenso veröffentliche ich hier an vielen Stellen meine persönliche Meinung, ich bin weder Rechtsanwalt noch Regierungstätiger somit sind meine Aussagen ohne rechtliche Gültigkeit und stellen lediglich meine persönlichen Überlegungen sowie Meinungen zu diesem Thema dar.

Mein Name ist Peter Reitinger, ich habe weder Fernseher noch Radio aufgrund meines Berufes (Einzelunternehmer im Bereich Softwareentwicklung) ist ein Breitbandinternetanschluss unerlässlich. Ich wohne in Wien und befand mich von November 2008 bis Juni 2009 im (komplizierten und langwierigen) Dialog bzw. Rechtsstreit mit der GIS – Gebühren Info Service GmbH – und möchte meine Geschichte hier veröffentlichen. Mittlerweile gibt es eine Entscheidung zu meinen Gunsten.

Ich entschuldige mich im Vorfeld über mangelnde Kapazität dieser Online-Plattform aber ich möchte die Kosten möglichst gering halten.

Jeder andere, der ebenso seine Geschichte erzählen möchte ist herzlich eingeladen – wenn nicht sogar dazu aufgerufen – mir seine Geschichte per Mail (blog@giskrepanz.at) zu erzählen oder selbst als Author hier tätig zu werden.

Ich hoffe, dass dieser Blog einigen Menschen helfen kann, Ihr Recht einzufordern.

Mit freundlichsten Grüßen

Peter Reitinger

  1. markus
    August 5, 2009 um 1:41 pm

    viel zu viel info
    habs nur überflogen

    aber einem gesetzausführenden organ immer die schuld an allem zu geben ist nicht grade sinnvoll – ich kenne die gis sicherlich besser als du und als so machner der hier seine meinung hinterläßt und ich kann sagen die leute dort bemühen sich wirklich aber das gesetz ist veraltet, die führungsstruktur ist wirrwarr und die leute verhalten sich gegenüber den (ich nenn sie mal) gislern ohne jeglichen respekt
    die machen ihren job soweit es in ihrer macht ist
    aber wenn mir jemand reinscheißt, will ich dem nicht helfen
    gis gebühren sinnvoll? nicht wirklich in der form wie sie jetzt sind weil allein mit der gis werbung schon mehr bezahlt werden könnte aber andererseits sind das mehrere millionen oder gar milliarden euro an steuergeldern die der staat und das bundesland sonst anders lukrieren müßte und auch würde
    so gesehen kostet die gis im monat rund 20 euro
    wenn man das täglich berechnet ist es billiger als eine gute tageszeitung und man zahlt ja nicht fürs programm

    ich verweigere mich selbst gegen die gebühren
    aber es wird auch nicht alles so heiß gegessen wie gekocht
    objektivität wäre angebracht – fehlt hier aber meiner meinung nach genau so wie überall wenn es darum geht seinen frust loszuwerden

    weg mit der gis JA bin dabei
    die gis sind nur idioten JEIN

    in diesem sinne
    verGISs mich nicht

    • giskrepanz
      August 5, 2009 um 2:08 pm

      Deine Meinung respektiere ich natürlich. Wenn sich jemand mit der Problematik um die es hier geht auseinandersetzen möchte, dann muss er zwangsläufig auch viel lesen. Was für Leser wegfällt ist das mühseelige Suchen und „Zusammenklauben“ von Information. Ist nunmal kein Dixi-Heft, sorry.

      Dir wird auch sicher nicht verborgen bleiben, dass wir hier keine einzelnen Personen in der GIS ansprechen, sondern es ausdrücklich um die GIS als Organisation geht. Und in weiterer Folge um deren generelle Vorgehensweise.. primär aber darum, was einem rechtlich zusteht, und was die GIS darf und was nicht .. denn die GIS gibt aus Erfahrung keine rechtlich korrekte Auskunft über die eigene Gebührenpflicht sondern geht schlichtweg einfach davon aus, was nicht im Sinne der Gebühren sein kann (sonst wäre es eine Steuer für alle geworden).

  2. markus
    August 5, 2009 um 2:11 pm

    die gis gibt keine rechtliche auskunft
    das was ich schade an diesem blog finde ist, dass du es auch nicht tust
    redest von rechnungen der gis
    rechtlich gibt es aber keine gis rechnung sondern gebührenvorschreibungen die laut gesetzt zu entrichten sind wenn bla bla bla

    ich sehe die seite leider nur als hetze und nicht als informativen blog an, dafür glaube ich kennst du dich/ihr euch zu wenig aus… sorry
    aber weiterhin viel spaß
    schade nur, dass die information gismässig bei auch ebenfalls auf der strecke bleibt

    • giskrepanz
      August 23, 2010 um 10:07 pm

      Wie du (oder jemand anders) es nun rechtlich nennt ist nebensächlich, fakt ist, die GIS sagt du sollst zahlen – und sie tut dies eben nicht im Gleichklang mit dem Gesetz, denn es geht hier um genau dieses WANN du zahlen musst.

  3. da el
    November 19, 2009 um 12:11 pm

    @markus

    dann hast du ja die möglichkeit das ganze noch zum guten zu wenden!

    poste deine rechtlich korrekten informativen kommentare dazu und werte damit den blog auf.

    ps: nein ich mein das nicht sarkastisch

  4. jak
    März 26, 2010 um 2:35 am

    das ist mein geheimnis: es funktioniert seit mehreren jahren – gib dem staat was des staates ist – und dem „privatisierten“ ORF – NICHTS !
    staatliche gebühren wie folgt:
    Wien 6,45
    NÖ 6,01
    Burgenland 4,50
    OÖ 2,00
    Salzburg 6,20
    Steiermark 7,10
    Kärnten 6,70
    Tirol 5,30
    Vorarlberg 2,00
    ich habe der GIS dies mitgeteilt – sie senden mir (offensichtlich in rechtserkenntnis – aber nicht zugebenwollend) nun nur mehr eine rundfunkvorschreibung inkl. ORF – welche in etwa ident ist mit der staatlichen gebühr für rundfunk und TV – obwohl ich bekennender rundfunk und tv empfänger bin. wie soll auch ein privater verein – stiftung, wem auch immer gehörend – von mir irgendein geld verlangen können ? der staat hat sich mit seiner damaligen privatisierung des orf ein klassisches eigengoal geschossen !
    © jak

  5. drkre
    April 18, 2010 um 3:23 pm

    hallo,

    nicht nur was die vergebührung von internetzugängen betrifft, sondern ganz grundsätzlich sind die orf-gebühren unrecht und unfair.

    in deutschland kann man in etwa sehen was als nächstes auch bei uns passieren könnte: http://carta.info/23996/gez-rundfunkgebuehr-staatsferne-vs-realitaetsferne/

    daneben ist mir vor kurzem ein artikel untergekommen, in dem beschrieben wird welche schlimmen auswirkungen ad-blocker auf unabhängige medien (z.b. zeitungen) im internet haben – da dadurch die kosten der services immer weniger mit werbeeinnahmen zur deckung kommen können, die einführung von bezahlservices aber für die meisten von ihnen an selbstmord grenzen würde.
    der orf kann sich hingegen gelassen zurücklehnen weil er ja sowieso seine kohle bekommt.

    meines erachtens nach ist das eine wettbewerbsverzerrung die so eigentlich nicht stehen bleiben kann.

    noch viel schlimmer finde ich, dass es seit ein paar jahren auch einen dachverband von gebührengesellschaften in europa gibt: http://www.broadcastingfee.com

    wie in deutschland ist die rundfunkgebühr auch bei uns defacto eine „personensteuer“, nur dass ein privater ORF vermutlich nicht profiteur einer für den staat gedachten steuer sein kann. daher wird’s eben anders bezeichnet.

    das rundfunkgebührengesetz ist vermutlich alt genug um noch volksempfänger miterlebt zu haben, und die technische realität ist heute eine grundsätzlich andere. der orf „funkt nicht rund“, sondern nutzt die gleiche infrastruktur mit der im falle des internets auch jede privatperson den eigenen senf publizieren kann. gilt auch fürs fernsehen: die distributionswege sind vielfältig und werden nicht vom orf aufrechterhalten.

    in einer gesellschaft die sich informationsgesellschaft nennt ist es geradezu himmelschreiend, unter millionen von angeboten (deren filterung jeder einzelne für sich durchführen muss) aus historischen gründen irgendeines zu bevorzugen und deren konsum quasi aus der alleinigen tatsache dass es eben verfügbar ist, zu unterstellen.

    für das internet ist es besonders leicht, diese paradoxie zu erkennen, aber für das fernsehen trifft im grunde gleiches zu. mit bildungsfernsehen oder kulturförderung hat das alles nicht das geringste zu tun.

    darum frage ich mich: warum bekommt man da nicht ein paar verlage zusammen die sich dagegen auf eu-ebene irgendwas einfallen lassen?

    im grunde müsste die orf gebühr ersatzlos gestrichen werden und am eingang zur tv-thek die aufforderung zur bezahlmitgliedschaft stehen. für die monatliche gis-gebühr kann man genausogut schlüsselkarten zum decodieren des fernsehsignals verschicken.

    schafft jede letztklassige pornoseite.

    ps.: würde zu dem thema gerne mehr bewegung sehen, find es spitze dass es zumindest die giskrepanz-seite gibt. wobei auch hier nicht mehr allzuviel los ist.

    angeblich gibts in einigen berliner bezirken probleme, überhaupt leute zu finden die noch die GEZ eintreiben – so gering ist die akzeptanz. ganau das sollte bei uns auch passieren.

    mfg kre

  6. Mai 23, 2010 um 4:38 pm

    Sehr interessant zum Lesen dieser Blog – mich würde allerdings interessieren ob dieser Fall nach wie vor seine Gültigkeit besitzt?

    • giskrepanz
      August 23, 2010 um 10:10 pm

      Die Frage kann ich dir nicht beantworten, da generell fraglich ist, ob mein Fall überhaupt je Gültigkeit besessen hat – aus Standpunkt der GIS meine ich – die GIS war in meinem Fall nach wie vor der Meinung, dass ich gebührenpflichtig wäre, alleine die Finanzbehörde hat zu meinen Gunsten entschieden und wie zu erwarten gab es eben keine klare Aussage über den ursprünglichen Problemfall Internet – das wurde schlichtweg ignoriert.

      Es mag nun sein, dass schlichtweg kein Interesse seitens der Finanzbehörde bestand oder ganz gezielt auf diese Art und Weise versucht wird gerichtliche Verfahren zu vermeiden die der Vorgehensweise der GIS in Bezug auf Internet letztendlich tatsächlich den Riegel vorschieben könnte.

  7. März 20, 2013 um 7:49 pm

    Ich kann keinen betreffenden Fall vom VwGH finden, demnach endet die Streitfrage um die Vergebührung des Internet schon beim Finanzamt. http://www.ris.bka.gv.at/

  8. max
    März 25, 2013 um 12:20 am

    der ganze blog ist leider per 1.1.2012 sinnlos geworden, da durch eben diesen fall daraufhin das gesetz geändert wurde und nun nur noch von belagen ist, ob man im empfangsgebiet wohnt oder nicht. das vorhandensein empfangbarer geräte spielt keine rolle mehr. die finanziellen mittel zur aufrüstung nicht emfpangstauglicher geräte sind dem kunden zumutbar.

    • giskrepanz
      März 25, 2013 um 10:07 am

      Das österr. Rundfunkgesetz wurde aber nicht geändert. Streng genommen würde es eine Art Elektrogerätesteuer bedeuten (für Geräte mit Empfangseinheit und Bildschirm) also ebenso für jedes Handy. Das wäre weitab vom eigentlichen Zweck des eigentlichen Rundfunkgesetzes.

      Fakt ist aber folgendes: Laut Verfassung muss ein Gesetz welches vom Volk nicht akzeptiert wird wieder entfernt werden, es ist also im Sinne der Gesellschaft, dass jene ohne TV sich weigern GIS zu bezahlen. Der ganze Tumult über die GEZ in Deutschland aktuell wird es vormachen – nur eine Frage der Zeit

  9. ppo
    April 10, 2013 um 8:15 am

    Hallo,
    gestern waren bei mir vor der Tür die GIS Leute. Ich habe zu Hause kein TV, kein Radio, nur Laptop mit Internet.
    Die sagen jetzt, der Gesetz sagt, dass PC mit internet ist Gebührenpflichtig. Die wollten mir das sogar vorlesen, aber mein kleiner Sohn hat schon geweint und ich musste …
    Ich finde im Internet leider keine frische Fälle (seit Jänner 2012 bis jetzt), wo es um die Gebührenpflicht beim Internet ginge.
    Ich suche und suche, aber die richtige Sätze im Gesetz kann ich nicht finden. Bitte, Bitte, kann mir da jemand die richtige Gesetz-Sätze zitieren, welche es bestätigen oder ausschließen würden.
    Danke im Voraus.

    • giskrepanz
      April 10, 2013 um 8:33 am

      Es gibt kein Gesetz, der gute Mann von der GIS kann dir ja viel vorlesen. Ale Informationen auf diesem Blog sind nach wie vor aktuell. Es gab keinerlei Änderungen von denen mir bekannt ist. Also das altgewohnte Spiel: Einspruch Einlegen und warten bis Finanzbehörde das Urteil der GIS richtig stellt. Ist leider so

      • ppo
        April 10, 2013 um 12:44 pm

        wenn ich es mit dem Einspruch richtig verstehe, meinst du, ich soll dann zu Gericht gehen? Das kostet aber wieder Geld, oder irre ich mich? und Nerven …

      • giskrepanz
        April 10, 2013 um 12:56 pm

        Nein, nein. Einfach einen schriftlichen Einspruch an die GIS. Der Rest läuft automatisch. Für gewöhnlich erhältst du nach dem GIS Besuch eh eine Zwangsvergebührung. Dort steht auch drin wie du Einspruch einlegst. Kostet nichts. Es wird dann automatisch an die Behörden weitergereicht.
        Es kommt dann vermutlich nochmal ein behördlicher Kontrolleur – der feststellt ob sich TV oder Radio in der Wohnung befinden und die Sache ist erledigt.
        Für gewöhnlich weiß die Finanzbehörde, dass es keine rechtliche Grundlage für ne Internetgebühr gibt und riskiert auch keine Klagen, weil es ja dann offiziell wäre, dass sie nicht dürfen. Die GIS probierts halt einfach trotzdem, vermutlich sogar absichtlich

  10. ppo
    April 10, 2013 um 8:42 am

    णतलिए ळेरोय् :
    Ich kann keinen betreffenden Fall vom VwGH finden, demnach endet die Streitfrage um die Vergebührung des Internet schon beim Finanzamt. http://www.ris.bka.gv.at/

    Hallo, wie genau lautet die Verfassungsnummer? Wie kann ich es dort finden, wo kann ich bischen mehr darüber lesen?

  11. Max
    April 10, 2013 um 5:39 pm

    das rundfunkgesetz mag nicht geändert worden sein aber das orf-gesetz.. ab 1.1. 2012 MUSS jeder zahlen egal ob er ein kastl zu hause stehen hat oder nicht. PC oder TV
    http://imageshack.us/photo/my-images/249/img20120114104851.jpg/

    Für internet ist NUR radio gebühr fällig

    • ppo
      April 11, 2013 um 2:34 pm

      hallo,

      wo genau hat sich es im ORF-Gesetz geändert, welche Absatz? Ich möchte gerne nachlesen.
      Von deinem geposteten GIS-Statement kann ich zwar den Gesetz finden, aber drinnen nichts zutrefendes.
      Kannst du bitte zittieren vvon Gesetz?

  12. Max
    April 10, 2013 um 5:43 pm

    komisch aber dass sie es dann selber nicht so exekutieren…..sosnt könnte ich ja nicht nur radiogebühr zahlen

  13. ppo
    April 11, 2013 um 9:13 am

    also jetzt bin schon verwirrt. Nach was soll man sich dranhalten? Ich habe gedacht, dass nur der eine Rundfunkgebührengesetz ist für GIS wichtig …

  14. marc
    Juli 12, 2013 um 12:23 pm

    ich bin ebenso verwirrt muss man jetzt für pc + internet radio gebühr zahlen oder nicht? mein gis-mensch behauptet sogar ich müsste sowieso für mein handy (samsung mit ukw modul) radio gebühren zahlen… soll ich jetzt deshalb mein smartphone ausserhalb der räumlichkeiten lassen? was hat sich jetzt bezüglich dieses themas konkret geändert @ giskrepan?

    danke!

    • giskrepanz
      Juli 12, 2013 um 1:41 pm

      Also nachdem sich laut meiner Kenntnis nichts am Rundfunkggebührengesetz geändert hat ist alles beim Alten. Ein PC mit Internetanschluss ist nunmal kein Rundfunkempfänger.

      Das wäre ungefähr so, als würde dir die GIS eine DVD mit dem Tagesprogramm ins Postfach werfen und dafür Gebühren verlangen. Gebührenpflichtig sind nunmal Rundfunkgeräte.

      Achtung: Bei Handies kann es (und ist es häufig) so, dass diese sehr wohl einen Radio (UKW) Empfänger eingebaut haben. Prinzipiell wäre die zwar ein Radioempfänger, allerdings wäre es ein mobiles Gerät und diese sind genauso befreit wie Autoradios.

      Denn ein Autoradio ist auch dann nicht gebührenpflichtig, wenn es im Haus (Garage) parkt – ein TV oder ein Radio montiert in der Garage wäre schon gebührenpflichtig.

      Interessant würde ich es finden, wenn ich einen Störsender für Rundfunkfrequenzen installiere und diesen verplomben und durch einen Gutachter abnehmen lasse – leider wäre das illegal. Schade.

  15. Max
    Juli 17, 2013 um 11:37 pm

    leider sieht die GIS das anders:
    „…die Radioprogramme des ORF sind über Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen „Internet-PC“ bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.“

    wer also weder TV noch klassisches radio dafür aber einen pc/laptop mit internetanschluss hat, muss auch zahlen….allerdings nur die radiogebühr

    • giskrepanz
      Juli 18, 2013 um 12:27 am

      Mich hat das schon damals nicht interessiert „wie es die GIS sieht“ – wichtig ist, wie es der Gesetzgeber sieht, denn die GIS ist nur Beauftragter zur Umsetzung (ohne Gewinnabsicht)- und nebenbei Inhaber eines Inkassobüros (mit Gewinnabsicht). Die GIS verfolgt also wirtschaftliche Interessen, wenngleich auch nicht unmittelbar.

      Wie auch immer. Wenn Dein Nachbar sein Radio laut aufdreht und du mithörst, wirst du damit nicht automatisch gebührenpflichtig. Ebenso, wenn die GIS ein Radio vor Deine Türe stellt. Und das ist grundsätzlich mal das, was die GIS mit dem Internetradio tut – dieser ist ein Stream (kein Rundfunk) der abgerufen werden muss und ist damit ohne großen Aufwand auch für „unbefugten Zugriff“ schützbar. Wenn man also in der Lage ist den TV Empfang per Karte zu beschränken, dann sollte das auch für das Internetradio möglich sein.

      Denn, wer weiß, in Zukunft kommt die GIS vielleicht ja auf die Idee überall Lautsprecher aufzustellen und das Radio dort abzuspielen, nur damit jeder, der Ohren hat plötzlich gebührenpflichtig ist.

  16. Max
    Juli 18, 2013 um 3:11 am

    na komm jetzt nimm dich selber mal ernst:-) im gesetz ist der internetstream leider gar nicht definert. somit enfällt auch das argument es sei kein rundfunk. es geht im dem empfang der inhalte…egal über welches medium!
    natürlich könnte man den empfang des streams beschränken aber da das keiner tut, führt dieser gedanke nicht weiter.

    solange im gesetz nicht steht „stream ist kein rundfunk und somit frei“ kann die GIS auch dafür geld verlangen. ich freu mich auch nicht darüber

    • giskrepanz
      Juli 18, 2013 um 9:19 am

      Also streng genommen geht es im Gesetz um Rundfunkempfangsgeräte (die sind definiert).

      Das Grundprinzip bleibt aber dasselbe, dass die GIS versucht die Rundfunkgebühr auch für jene einzuholen, die die öffentlich rechtlich Inhalte nicht nutzen. Glücklicherweise sieht die Finanzbehörde das meistens anders. Die interessiert nämlich nicht ob da Computer stehen.

  17. marc
    Juli 18, 2013 um 7:55 pm

    Danke für die guten Antworten! Mich würde interessieren wo im Rundfunkgesetz die Geräte definiert sind.

    • giskrepanz
      Juli 18, 2013 um 8:27 pm

      Um MIßverständnissen vorzubeugen, meinte ich, dass sich die Gebührenpflicht auf RundfunkempfangsGERÄTE bezieht und NICHT auf die reine Möglichkeit des Empfanges.

      Sprich ein Bildschirm ohne Receiver = kein Empfangsgerät. Man könnte bei der Thematik hin und her streiten. Letztendlich ist es beispielsweise eine Software die den Radiostream empfängt – diese könnte man deinstallieren. Die GIS wird sagen, man könne sie aber ja herunterladen. Die GIS könnte aber ja auch auf die Idee kommen jedem Haushalt einen Fernseher zu schenken, nur damit dann alle gebührenpflichtig sind .. insofern.

      Es gibt nichts klares, weil man bis heute geschickt jegliche Gerichtsverfahren vermieden hat, sodaß es nie zu einem eindeutig Entschluss kam. Vorteil ist: Man will es dabei belassen. Bei der „uneindeutigen“ Rechtsauslegung, denn so kann man’s wenigstens versuchen – ich bin mir sicher, für die GIS ist schon das reine phantasieren von Internetvergebührung (übr. EU-widrig) ein lukratives Einkommen.

  18. Fridl
    September 11, 2013 um 6:46 pm

    Hallo zusammen…
    auch hier hat die GIS geklopft… kein TV/Radiogerät vorhanden, natürlich aber PC + Internetverbindung.

    Leider scheint der Gesetzestext sehr großzügig zugunsten der GIS formuliert zu sein:
    „§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.“

    Obwohl es absoluter Schwachsinn ist, diese Gebühr aufgedrückt zu bekommen, obwohl keine der „Leistungen“ konsumiert wird – muss ich eingestehen, dass der PC natürlich in der Lage wäre Sendungen des ORF „akustisch wahrnehmbar“ zu machen.

    Werde also wohl oder übel bis auf weiteres die RADIOgebühren für meinen Computer bezahlen müssen.

    Würde mich jedoch freuen, wenn jemand über Erfolge (Einspruch bei GIS) oder dergleichen in dieser Sache berichten könnte.

  19. Gib_i_gern_bekannt
    März 13, 2014 um 7:01 pm

    Also ich habe jetzt (2014) hier einen ähnlichen Fall und wäre bereit, in Form eines Gast-Beitrages, meine Story ausführlich zu erzählen.

    Vorweg die wichtigsten Infos, an alle, die (endlich) diesen Blog finden:

    1. Die Kommentare, die hier teilweise gemacht wurden, könnten genauso gut von GIS-Mitarbeitern stammen. Wie überall im Netz findet man auch hier Behauptungen von Kommentatoren, die schlicht falsch sind.

    2. In Österreich gelten Gesetze (und (OGH-)Entscheidungen), nicht jedoch (einseitige) Meinungen.

    3. Wir leben in Österreich in einem Rechtsstaat, nicht in einer Polizeidiktatur. Der Zutritt zur privaten Wohnung bedarf daher eines Gerichtsbeschlusses.

    4. Das zugrundeliegende Gesetz ist NICHT geändert worden, der Blog hier ist daher nach wie vor aktuell

    @Peter: Der Link zu „meine Story“ klappt leider nicht (mehr), hätte ich sehr gerne gelesen …

    • giskrepanz
      März 13, 2014 um 7:12 pm

      Danke für den Hinweis mit dem Link, ich hab das korrigiert. Ist jetzt schon ein paar Jahre her, kann daher nicht sagen, ob die GIS noch immer so vor geht, aber was ich so lese lässt mich vermuten, dass sich nix geändert hat 🙂

      Wenn du möchtest veröffentliche ich auch Deinen Gastbeitrag über Deine Geschichte, ich bin mir sicher, es findet viele interessierte Leser, sag mir einfach Bescheid.

    • max
      März 13, 2014 um 8:57 pm

      pkt 3 ist leider (immer noch) falsch. nur für die DURCHSUCHUNG einer whg bedarf es eines gerichtsbeschlusses nicht jedoch für das BETRETEN!! die bezirksverwaltungsbehörde darf das! das wird leider immer vergessen.

      unterschied: beim betreten dürfen nur zimmer innerhalb der whg betreten werden, deren türen offen sind und es darf nichts ohne erlaubnis des bewohners angefasst oder geöffnet werden. beim durchsuchen darf man alles sehen.

  20. Gib_i_gern_
    September 26, 2014 um 5:41 am
  21. Oktober 28, 2014 um 8:46 pm

    Hallo,

    Mir ist grad folgende Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht untergkommen:
    http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=BVWGT_20140627_W120_2002166_1_00

    Zusammengefasst heisst das, wenn man im Sendegebiet wohnt, und ein Gerät hat wo man eine DVB-T Box um ~€ 30,- anstecken könnte (die man sich auch erst kaufen müsste) muss man die GIS Fernsehgebühr bezahlen?!

    Folgende Begründung macht mich insbesondere stutzig:
    {quote}
    Auch bei einem „alten ‚Röhren‘-Fernseher“, der über keinerlei DVB-T Tuner oder andere technische Einrichtungen verfügt, die es ihm ermöglicht, die Fernsehprogramme des österreichischen Rundfunks analog oder terrestrisch (DVB-T) zu empfangen“ (vgl. Seite 2 der „Berufung“) handelt es sich um eine Rundfunkempfangseinrichtung.
    {quote}

    Hier steht also als richterliche Begründung, das ein Gerät das über keine Möglichkeit verfügt Fernsehprogramme des österreichischen Rundfunks analog oder terrestrisch (DVB-T) zu empfangen eine Rundfunkempfangseinrichtung darstellt.

    Was empfängt denn dann bitte diese Rundfunkempfangseinrichtung?

    Und wie müsste der Beschwerdeführer das Gerät umbauen damit es sich nicht mehr um eine Rundfunkempfangseinrichtung handelt?

    Und was soll das mit den DVB-T Boxen – heisst das jetzt auch das potentiell jeder Flachbildschirm mit HDMI Eingang als Rundfunkempfangseinrichtung gilt, weil ich ja für ~ € 30,- eine Box mit HDMI Ausgang bekomme?!

    WTF?!!!

    • giskrepanz
      Oktober 28, 2014 um 9:21 pm

      Der Rechtsspruch legt lediglich fest, dass ein Röhrenfernseher weiterhin ein Rundfunkempfangsgerät bleibt (hat einen Empfänger eingebaut) auch wenn es eine Settop-Box benötigen würde um das Programm zu empfangen und die Anpassung daran zumutbar ist.

      Ein Flachbildschirm hat keinen Empfänger, ist daher kein Rundfunkempfangsgerät. Ein DVB-T Empfänger alleine ist auch kein Empfangsgerät, weil es eben den Rundfunk nicht UNMITTELBAR optisch und/oder akustisch wahrnehmbar macht – fraglich wäre, wie ein Gericht im Falle Flachbildschirm/DVB-T Receiver entscheiden würde – ich würde dazu tendieren, dass man dies als gebührenpflichtig ansieht (oder man hätte eine Gesetzeslücke)

      Dummerweise liegt es nun nahe, dass die GIS diesen Rechtsspruch so auslegt, wie es Ihr gerade passt. Danke Ihnen dennoch für den aufschlussreichen Link!

  22. Oktober 28, 2014 um 9:56 pm

    ^^ Das heisst also ein Rundfunkempfangsgerät muss nicht wirklich etwas empfangen können (im Sinne von, es wird ja nix mehr analoges gesendet) sondern nur die technische Möglichkeit bieten?

    Ergo müsste obiger Beschwerdeführer „nur“ das analoge Empfangsteil ausbauen, und dann würde der Rundfunkempfangseinrichtungsparagraph nicht mehr greifen?

    • giskrepanz
      Oktober 28, 2014 um 10:05 pm

      Theorethisch ja. Praktisch aber wird der GIS Mitarbeiter einen Fernseher sehen und eine Gebührenpflicht feststellen – das verlinkte Gericht hat ja bereits festgestellt, dass es nicht durchführbar wäre, dass die GIS auch überprüft ob tatsächlich Rundfunk empfangen würde.

      Denkbar wäre ein Gutachter, der bescheinigt, dass das Gerät keinen Empfänger mehr hat – falls es sowas gibt.

      Besser wären eben Geräte, die ganz klar kein Empfangsteil haben oder kaum auffallen. Beamer bspw.

      Dazu ist aber zu sagen, wenn ein Rundfunkempfangsgerät vorliegt, besteht (leider) auch Gebührenpflicht. Am Ende hört ein GIS Mitarbeiter auch mal gerne Gespenster.

  23. marc
    September 9, 2015 um 6:06 pm

    Hello again (2013),

    interessant ist auch folgende Information von Giskiller.at:
    „Wir sind auch über spannende Gerichtsverfahren gestolpert, in denen etwa sogar Gebühren für eine defekte Rundfunkempfangsanlage verordnet wurden, mit der Begründung, dass es dem Angeklagten finanziell zumutbar sei, seine defekte Anlage reparieren zu lassen.“

    Also würde es nichts bringen wenn man wie in meinem Fall den Koaxstecker abzwickt und somit dem Fernseher die Rundfunkeinrichtung nimmt. Um eine Professionelle verblombung durchführen zu lassen braucht man einen Elektroniker der anschließend eine Bestätigung/Gutachten schreibt die auch die GIS akzeptiert. Kostet bei uns zwischen 50-100€.

    Welche Frage ich immer noch nicht beantworten konnte, wie das wirklich mit dem UKW Smartphone läuft. Bei mir hat der GIS Mensch behauptet Handy mit UKW-Modul (was bereits so gut wie jedes Smartphone hat) ist Radiogebührenpflichtig, egal ob mobiles Gerät oder nicht. Giskiller.at sieht das anscheinend auch so:
    Ein PC, Laptop oder Smartphone (ohne entsprechende Zusatzgeräte wie USB-DVB-T-Empfänger o.ä.) ist KEINE Rundfunkempfangseinrichtungen laut Rundfunk-Gebühren-Gesetz (RGG).

    Wie bereits erwähnt hat so gut wie jedes Smartphone ein UWK-Modul :-(! Wie sieht ihr das (speziell Giskrepanz)? Muss ich wirklich auf mein Smartphone verzichten um 100% ruhe zu haben? 😀

    Grüße,
    Marc

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