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Wie reagieren bei „Zwangsvergebührung“

Juli 26, 2009 10 Kommentare

War die GIS im Haus und hat – warum auch immer – eine Gebührenpflicht festgestellt, wo keine vorhanden ist (keine Radio- und/oder TV-Geräte vorhanden) muss Bescheid eingelegt werden. Wie hier am besten vorzugehen ist erläutere ich kurz.

War der GIS Mitarbeiter da wird kurz darauf eine Vorschreibung der GIS ins Haus flattern, Anbei auch ein netter Zettel mit der Aufschrift

am soundsovielten hat ein […] Mitarbeiter zweifelsfrei festgestellt, dass Geräte im Sinne von […] am Standort betrieben werden, daher wird [..] etc etc

Ob nun eine solche Feststellung tatsächlich zweifelsfrei ist, kann hier nachgelesen werden: Zweifelsfreie Feststellung

Ist dies nicht der Fall, hat man nun eine kleine Frist, in welcher ein sogenannter „Bescheid“ eingereicht werden kann – es handelt sich dabei um einen Einspruch. In diesem ist zu beschreiben, warum man nicht meldepflichtig ist. Eventuell werde ich hier am Blog auch noch einen Vordruck verfassen für den Fall, dass nur ein Computer mit Internetanschluss betrieben wird, die Idee gefällt mir 🙂

Den Bescheid am besten kurz halten, dieser Zettel wird von der GIS in weiterer Folge auch an die Finanzbehörde weitergegeben, die dann darüber entscheidet.

Diesen Bescheid muss man nun an die Rechtsabteilung der GIS senden – diese Abteilung hat allerdings nur ein Postfach an welches keine Briefe eingeschrieben versendet werden können. Wer auf der sicheren Seite sein will kann also auch eine Kopie an die Zentrale der GIS senden, (mit „zH Rechtsabteilung“) man hat dann einen Nachweis über das fristgerechte Versenden in Händen.

Die GIS vermerkt diesen „Bescheid“ nun in Ihren Akten – das hält sie aber nicht davon ab, weiterhin Vorschreibungen zu schicken und sogar ein Inkasso-Büro zu beauftragen. Wer auf der sicheren Seite sein will, der ruft sofort nach Erhalt der nächsten Vorschreibung bei der GIS an, spricht mit dem Tonband bis man nach ungefähr 10-15 minuten bei einem Mitarbeiter landet und verlangt einen Mahnstopp. Wer möchte kann das alle 2 Monate wiederholen, da es eventuell länger dauert bis das registriert wird. Vorschreibungen werden aber weiterhin versendet, dessen muss sich jeder bewusst sein. Diese sind am besten NICHT zu bezahlen, denn ich vermute, dass man dieses Geld nur schwer wieder zurück bekommt.

Nach einigen Wochen könnte dann wieder ein „Mitarbeiter“ vorbeikommen, der sich nochmalig davon überzeugen will ob nun Geräte betrieben werden. Dieser Mitarbeiter kann bereits im Auftrag der Finanzbehörde hier sein auch wenn er sich als GIS-Mitarbeiter vorstellt (das passiert dann quasi nur im Auftrag der Finanzbehörde). Man sollte, wenn man hier ist, eigentlich nichts zu verbergen haben und kann den Mann (sofern er einen seriösen Eindruck macht) gerne auch die Wohnung begutachten lassen. Tut man das in diesem Fall nicht, kommt etwas später jemand mit behördlicher Unterstützung, diesem MUSS man dann Einlass gewähren, wer das so möchte, kann das auch so machen 🙂 Meiner Meinung aber einfacher, wenn man den einen einfach hineinschauen lässt.

Was man in jedem Falle machen könnte, wobei ich aber nicht weiß, ob das auch getan wird, ist eine Bestätigung des Mitarbeiters zu verlangen, dass keine Geräte usw. festgestellt wurden. Gewitzte Bürger haben hierfür bereits ein fertiges Formular ausgedruckt, dass nur unterschrieben werden muss.

Die Feststellung dieses Mitarbeiters gelangt dann in schriftlicher Form zur Finanzbehörde. Dort aufliegend sind nun die schriftliche Aussage (inkl. Beweisrechtfertigung) des ersten Mitarbeiters, der eigene Bescheid und der Bericht des im Auftrag der Finanzbehörde agierenden Mitarbeiters.

Mit diesen Dokumenten wird nun über die Gebührenpflicht entschieden. Das ganze Verfahren dauert in etwa 6 Monate bis zu einem Jahr.

Anzumerken ist, dass die GIS zwar sagt, dass es bisher keinen Beschluss gibt, der eindeutig besagt, dass ein Computer mit Internetanschluss NICHT gebührenpflichtig wäre, es aber auf der anderen Seite auch KEINEN Beschluss gibt, der eine solche Gebührenpflicht bisher eindeutig festgestellt hätte.

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Ähnlicher Fall in Wien

März 27, 2009 2 Kommentare

Gerade stoße ich auf folgende Meldung vom 13.03.2009

heise.de

Basierend auf diesem Beispiel vom 25.07.2008 (!)

heise.de

Es „kämpfte“ also bereits jemand um das gleiche Recht wie ich hier, Weiterlesen …

Handy!

Februar 28, 2009 6 Kommentare

Wer hätte das gedacht, find ich doch glatt tatsächlich einen Artikel über GIS-Gebühr für Handys mit TV-Empfang.

Selbst die GIS sagt laut diesem Artikel, dass kein Passus im Gesetz dazu existiert – nun, wenn also ein Handy (definiert als Endgerät welches definitiv elektrische Schwingungen unmittelbar in Bild und Ton umwandelt) NICHT explizit im Gesetz geregelt sein soll, wie zum Teufel soll das dann auf einen Computer mit Internetanschluss zutreffen?

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Staatslogik

mit Verweis auf einen Artikel von derStandard.at

Es ist interessant wieviele Aussagen man im Internet so findet, ich kann nichts dafür, ich geb hier nur wieder, was ich in den Medien finde, quasi ein Kompendium über die GIS 🙂

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Finanzministerium will GIS bremsen

Die Überschrift klingt ja schon gut – auch wenn der zugrunde liegende Artikel des Standard viell. schon ein paar Monate auf dem Buckel hat. Leseinteressierte finden hier die komplette Fassung.

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Laptops meldepflichtig

Sind Laptops mit integrierter WLAN-Karte oder SIM-Slot oder GSM-Modem meldepflichtig?

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