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Wie reagieren bei „Zwangsvergebührung“

Juli 26, 2009 10 Kommentare

War die GIS im Haus und hat – warum auch immer – eine Gebührenpflicht festgestellt, wo keine vorhanden ist (keine Radio- und/oder TV-Geräte vorhanden) muss Bescheid eingelegt werden. Wie hier am besten vorzugehen ist erläutere ich kurz.

War der GIS Mitarbeiter da wird kurz darauf eine Vorschreibung der GIS ins Haus flattern, Anbei auch ein netter Zettel mit der Aufschrift

am soundsovielten hat ein […] Mitarbeiter zweifelsfrei festgestellt, dass Geräte im Sinne von […] am Standort betrieben werden, daher wird [..] etc etc

Ob nun eine solche Feststellung tatsächlich zweifelsfrei ist, kann hier nachgelesen werden: Zweifelsfreie Feststellung

Ist dies nicht der Fall, hat man nun eine kleine Frist, in welcher ein sogenannter „Bescheid“ eingereicht werden kann – es handelt sich dabei um einen Einspruch. In diesem ist zu beschreiben, warum man nicht meldepflichtig ist. Eventuell werde ich hier am Blog auch noch einen Vordruck verfassen für den Fall, dass nur ein Computer mit Internetanschluss betrieben wird, die Idee gefällt mir 🙂

Den Bescheid am besten kurz halten, dieser Zettel wird von der GIS in weiterer Folge auch an die Finanzbehörde weitergegeben, die dann darüber entscheidet.

Diesen Bescheid muss man nun an die Rechtsabteilung der GIS senden – diese Abteilung hat allerdings nur ein Postfach an welches keine Briefe eingeschrieben versendet werden können. Wer auf der sicheren Seite sein will kann also auch eine Kopie an die Zentrale der GIS senden, (mit „zH Rechtsabteilung“) man hat dann einen Nachweis über das fristgerechte Versenden in Händen.

Die GIS vermerkt diesen „Bescheid“ nun in Ihren Akten – das hält sie aber nicht davon ab, weiterhin Vorschreibungen zu schicken und sogar ein Inkasso-Büro zu beauftragen. Wer auf der sicheren Seite sein will, der ruft sofort nach Erhalt der nächsten Vorschreibung bei der GIS an, spricht mit dem Tonband bis man nach ungefähr 10-15 minuten bei einem Mitarbeiter landet und verlangt einen Mahnstopp. Wer möchte kann das alle 2 Monate wiederholen, da es eventuell länger dauert bis das registriert wird. Vorschreibungen werden aber weiterhin versendet, dessen muss sich jeder bewusst sein. Diese sind am besten NICHT zu bezahlen, denn ich vermute, dass man dieses Geld nur schwer wieder zurück bekommt.

Nach einigen Wochen könnte dann wieder ein „Mitarbeiter“ vorbeikommen, der sich nochmalig davon überzeugen will ob nun Geräte betrieben werden. Dieser Mitarbeiter kann bereits im Auftrag der Finanzbehörde hier sein auch wenn er sich als GIS-Mitarbeiter vorstellt (das passiert dann quasi nur im Auftrag der Finanzbehörde). Man sollte, wenn man hier ist, eigentlich nichts zu verbergen haben und kann den Mann (sofern er einen seriösen Eindruck macht) gerne auch die Wohnung begutachten lassen. Tut man das in diesem Fall nicht, kommt etwas später jemand mit behördlicher Unterstützung, diesem MUSS man dann Einlass gewähren, wer das so möchte, kann das auch so machen 🙂 Meiner Meinung aber einfacher, wenn man den einen einfach hineinschauen lässt.

Was man in jedem Falle machen könnte, wobei ich aber nicht weiß, ob das auch getan wird, ist eine Bestätigung des Mitarbeiters zu verlangen, dass keine Geräte usw. festgestellt wurden. Gewitzte Bürger haben hierfür bereits ein fertiges Formular ausgedruckt, dass nur unterschrieben werden muss.

Die Feststellung dieses Mitarbeiters gelangt dann in schriftlicher Form zur Finanzbehörde. Dort aufliegend sind nun die schriftliche Aussage (inkl. Beweisrechtfertigung) des ersten Mitarbeiters, der eigene Bescheid und der Bericht des im Auftrag der Finanzbehörde agierenden Mitarbeiters.

Mit diesen Dokumenten wird nun über die Gebührenpflicht entschieden. Das ganze Verfahren dauert in etwa 6 Monate bis zu einem Jahr.

Anzumerken ist, dass die GIS zwar sagt, dass es bisher keinen Beschluss gibt, der eindeutig besagt, dass ein Computer mit Internetanschluss NICHT gebührenpflichtig wäre, es aber auf der anderen Seite auch KEINEN Beschluss gibt, der eine solche Gebührenpflicht bisher eindeutig festgestellt hätte.

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„Freiwillige“ Meldung?

Juli 23, 2009 1 Kommentar

Ich wurde per Mail gefragt ob denn überhaupt eine freiwillige Meldung vorliegen würde, wenn man von der GIS eine Vorschreibung erhält.

Zum einen, was wäre eine „freiwillige Meldung“. Das wäre dann der Fall, wenn der Bürger aus eigenem Antrieb heraus seine Geräte bei der GIS meldet – dabei ist es irrelevant ob solche Geräte überhaupt vorliegen, hauptsache die Gebühr wird bezahlt. Mit so einer Meldung gibt man also selbst an, dass man Gebührenpflichtig ist. Damit ist man dann auch gebührenpflichtig, allerdings kann man ja jederzeit seine Gebührenpflicht beenden, wenn man über keine Geräte mehr verfügt.

Kommt nun ein GIS Mitarbeiter ins Haus, der meint man wäre gebührenpflichtig, und füllt seinen Zettel aus, womit man dann auch bald eine Vorschreibung der GIS bekommt, dann ist das KEINE „freiwillige Meldung“ in diesem Sinne, man gibt damit ja nichts zu – was aber leider gegenüber der GIS gar nicht nötig ist, damit diese eine Vorschreibung senden kann. Den der GIS-Mitarbeiter und was er sieht oder hört zählt in erster Linie mehr als der Bürger der das vorerst akzeptieren muss.

Der Unterschied einer „freiwilligen Meldung“ und einer „Zwangsmeldung“ (wie ich es nenne) liegt lediglich darin, welche Vorschreibungen zu bezahlen sind und welche nicht. Melde ich meine Geräte freiwillig an, sind alle Gebühren bis zur Abmeldung zu bezahlen. Punkt aus, da kommt man nicht raus.

Wird man aber von der GIS durch einen GIS-Mitarbeiter entlarvt (auch wenn das nur die Meinung des GIS-Mitarbeiters ist) – kann man einen Bescheid einlegen und bezahlt erstmal gar nichts. Entscheidet dann die Finanz, dass man nicht gebührenpflichtig ist, dann gibt’s auch keine Kosten. Der Frewillige Melder kann natürlich nicht gegen seine frewillige Meldung Einspruch einlegen.

Ich bin nicht sicher, ob nach derzeitigem Stand der Dinge eine Unterschrift des (freiwilligen) Melders nötig ist um sein gerät anzumelden. Rechtlich korrekt allerdings schon, könnte ja sonst jeder kommen.

Hat man also keine Unterschrift geleistet und noch keine Beiträge gezahlt (!) – haha! weil damit gesteht man die Gebührenpflicht ja eigentlich ein – dann ist alles simpel und der nächste Schritt ist ein Bescheid bei der GIS was quasi einem Einspruch gleichkommt.

Hat man bereits gebühren bezahlt, aber liegt keine Unterschrift vor .. dann, was soll’s viell. hat ein Wohnungsaufpasser während des Urlaubs dies getätigt, weil er es nicht besser wusste, ich glaube kaum, das dies ein Problem darstellt. Andere Frage wäre allerdings die Frist der GIS in welcher man einen Einspruch (Bescheid) einlegen kann.

Um also auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich folgende Vorgehensweise (bei frewilliger Meldung – siehe oben), wenn tatsächlich keine empfangsbereiten Geräte  im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes vorhanden sind (ein PC mit Internetanschluss ist kein solches Gerät! siehe hier im Blog):

Den „Fernseher“ abmelden – damit ist gemeint, alles abmelden was derzeit gemeldet ist. Alle Gebühren bis zu diesem Zeitpunkt sind zu bezahlen und sollten auch bezahlt werden. Ist alles abgemeldet kommt auch keine Vorschreibung mehr fürs erste. Dafür kommt spätestens nach 2 Wochen ein Mitarbeiter der GIS zu Besuch (ja, da geht das so schnell 🙂 ). Dieser wird dann auch sagen, dass sie Ihre Geräte abgemeldet haben und er jetzt für die Anmeldung hier wäre (so war das bei mir, die gehen also prinzipiell davon aus, dass man gebührenpflichtig ist).

Hört der Mitarbeiter nun irgendwas wie Werbung oder etwas von einem Film oder Musik oder Hundebellen eines vermeintlichen Lassie-Filmes (oder einen Kaninchenfurz der Nachbarswohnung) dann könnte er alles das so deuten, dass da ja doch ein Fernseher oder Radio in Betrieb ist und schon ist man zwangsgemeldet. Dann flattert auch wieder eine Vorschreibung ins Haus, Gegen welche dann natürlich ganz leicht ein Einspruch (Bescheid) eingelegt werden kann, in welchem man im Grunde nur schreibt, dass man keine empfangsbereiten Geräte besitzt und somit nicht zahlen wird.

Das dauert dann mehrere Monate bis irgendwann der nächste Mitarbeiter von der GIS (oder schon von der Finanz, die stellen sich auch als GIS vor) vorbeischaut um sich davon zu überzeugen, das auch alles so ist, wie man das im Bescheid/Einspruch angegeben hat. Ist dem so, dann dauerts wieder ein paar Monate (wo auch laufend Vorschreibungen und eventuell Mahnungen kommen, die man tunlichst nicht(!) bezahlt, denn das Geld sieht man vermutlich nie wieder) bis irgendwann ein blauer Brief (ungefähr nach 6 Monaten) in die Wohnung kommt wo die Entscheidung der Finanz zu lesen ist.

Sollte entgegen aller Erwartungen dann doch eine Gebührenpflicht festgestellt werden (sofern nicht tatsächlich eine besteht) dann geht dort der Einspruch von vorne los.

Bis zum letztendlichen Abschluss des Verfahrens ist man zwar laut GIS gebührenpflichtig und muss die Vorschreibungen bezahlen, aber man kann zumindest mit einem Anruf bei der GIS einen „mahnstopp“ erfragen – das ist eigentlich kein Problem – automatisch funktioniert das dort allerdings nicht, da kommen dann auch schon mal Inkassos usw. Ich persönlich würd’s sogar drauf ankommen lassen, denn auf den Kosten bleiben sie (sofern tatsächlich keine Gebührenpflicht) nämlich sitzen und soviel Lehrgeld dürfen sie auch bezahlen.

Ich hoffe, auch in diesem Artikel ein bisschen Info für die Öffentlichkeit präsentiert zu haben.

Entscheidung !!

Mai 27, 2009 5 Kommentare

Es ist soweit!

Ich habe hier ja länger nichts mehr veröffentlicht, das lag zum Einen an meiner verfügbaren Zeit und zum Anderen an der schlichten Tatsache, dass es keine Neuigkeiten gab – interessanterweise kamen auch keine Vorschreibungen mehr .. ? Nach kurzem Überdenken, stellte ich aber fest, dass jene wohl nur alle 2 Monate ins Haus kommt (wie hier schon öfter angemerkt, passiert das wohl unabhängig davon ob man meldepflichtig ist oder nicht).

Aber, es hat sich wieder was SEHR interessantes getan, was ich der Öffentlichkeit ja nun nicht vorenthalten möchte:

Als ich von meinem letzten Auslandsaufenthalt zurückkam, fand ich in meiner Post einen hübschen gelben Zettel, dass ich doch bitte einen RSa Brief von der Post abholen soll – die Aktennumer macht neugierig: „GIS-xxxx…“.

Zugegeben ich hatte es nicht sonderlich eilig damit diesen Brief abzuholen zumal ich ja weder was verbrochen hatte noch sonstige Schuld an meinen Händen habe. Bei meinem nächsten geschäftlichen Ausflug holte ich den Brief also ab.

Vorweg: Der Brief kam übrigens vom Finanzamt selbst, die GIS hatte sich ja aus welchen Gründen auch immer bereits ausgeklinkt. Im Verlauf dieses Artikels wird man feststellen, das dies ein absolut ominöses Verhalten ist.

Nach dem Öffnen des Briefes und Lesens der 5-seitigen (!) Berufungsentscheidung war erstmal eines klar: Ich war im Recht und die Finanz sieht das genauso – allerdings aus ganz anderen Gründen als man als Leser dieses Blogs jetzt viell. annehmen möchte. (Zumindest auf den Ersten Blick)

Gleich zu Beginn von Seite 1 erstrahlt das angenehme Wort „Berufungsentscheidung“ gefolgt von den Eckdaten der betroffenen Parteien und in weiterer Folge der schöne Satz:

Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid gemäß §66 Abs. 4 AVG ersatzlos behoben.

Alles klar, gewonnen! 🙂 Das ist zwar schön, aber bei weitem nicht so aufregend wie die nachfolgenden Tatsachen, die mir bisher vollkommen verborgen geblieben sind:

Auf den nächsten Seiten eröffnen sich die Welten der Berufungsentscheidung. Diese liest sich wie ein Protokoll der eingebrachten Ereignisse. Mein damals an die GIS verfasster Brief wurde an die Finanzbehörde weitergeleitet und in diesem Bescheid auszugsweise zitiert.

Wer sich an die Anfänge dieses Blogs erinnert und die Story dazu gelesen hat wird noch wissen, das ganz zu Anfang ein GIS-Mitarbeiter an meiner Tür stand – wodurch ja alles anfing. Dieser Mensch hatte damals wohl ein Problem damit, dass ich keine empfangsbereiten Geräte in meiner Wohnung hatte und wollte nicht akzeptieren, dass ich einen Internetanschluss nicht als meldepflichtig akzeptieren kann.

Dieser Mitarbeiter hatte bei der GIS (und damit in weiterer Folge beim Finanzamt) zu Protokoll gegeben (ich zitiere aus dem Bescheid):

„Ich sprach ihn auf seine Abmeldung an, er meinte er müsste die GIS nicht bezahlen, da er von der GIS eine Bestätigung habe, dass er fürs DVD schauen nichts zahlen müsse. Ich verlangte nach einer Bestätigung, doch er meinte er habe sie nicht da. Im Hintergrund lief eine TV Werbung (Spar Geldbörserl) also fraglich ob nur DVD.“

Diese Aussage ist schlichtweg DER Hammer. Ich erläutere die Details (die mir lückenlos im Gedächtnis hängen):

Fakten: Zu diesem Zeitpunkt befand sich in meiner Wohnung ein großer Röhren-TV ohne DVB-T Receiver, angeschlossenem DVD Player und Dolby-Surround-Anlage. Somit nicht empfangsbereit.

Als der Mitarbeiter an meiner Tür stand, war weder der TV, noch der DVD in Betrieb. In Betrieb war die Surround-Anlage, gespeißt durch Musik aus meinem Laptop – genauer genommen durch einen freien Webstream aus England – defintiv werbungsfrei (sonst würd ich ihn ja nicht hören) und definitiv kein Rundfunk.

Was auch immer der nette Mitarbeiter also hören dürfte, muss etwas anderes sein als das, was alle anderen hören.

Die verlangte Bestätigung war jenes Mail in der mir von der GIS vor meiner Abmeldung versichert wurde, dass ein TV-Gerät ohne DVB-T Gerät nicht meldepflichtig sei. Ich hatte nur schlichtweg keine Lust, diese Mail zu suchen, sie auszudrucken um sie der GIS (bzw. einem Ihrer Vertreter zu zeigen) – da man immerhin davon ausgeht, dass die Mitarbeiter der GIS selbst wissen, was Ihre Aufgabe ist – was letztendlich wohl nicht der Fall sein dürfte.

Was sagt uns dieser Absatz? Korrekt: Die GIS-Mitarbeiter (oder einige davon, bzw. zumindest EINER) hört Dinge, die nicht existieren, gar nicht existieren KÖNNEN und man ist völlig machtlos irgendetwas dagegen zu unternehmen – zumal ich erst durch diesen Bescheid der Finanzbehörde überhaupt erfahren hatte, welche Aussage der GIS-Mitarbeiter gegenüber der GIS tatsächlich getätigt hat.

Im Bescheid folgt nun der GIS-Passus bzgl. Rundfunkgeräte und dass deshalb bei mir die Vorschreibung, bla, bla. gefolgt von dem Absatz, dass mein Bescheid nachweislich (RSB) am 24. Nov. 2008 hinterlegt und in der Folge behoben wurde.

Da die Rechtsabteilung der GIS ja nur ein Postfach besitzt wundert mich jetzt, dass daraus ein RSB wurde, aber soll gut sein.

An dieser Stelle folgen Auszüge aus meinem damaligen Brief an die GIS in welchem ich den hiesigen Sachverhalt offenlege, diese sind hier im Blog ja bereits hinterlegt und müssen nicht nochmal zitiert werden.

Nach diesem Absatz folgt in kurzen Worten folgendes:

Über die vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien angeregten weiteren Ermittlungen ist aus den Aufzeichnungen des Erhebungsorganes folgendes zu entnehmen. „Die Adresse wurde zuletzt am 20.1.2009, ca 17:25, besucht. Der Zutritt wurde mir gestattet und es wurde weder Radio noch TV vorgefunden…..“

Eventuell sind diese Aufzeichnungen umfangreicher, jedoch steht nicht mehr davon im Bescheid. Wieder die Fakten.

Ich erinnere mich sehr gut an diesen Herren, der damals da war – allerdings blieb mir verborgen, dass jener im Auftrag der Finanzbehörde unterwegs war, da er sich als GIS-Mitarbeiter ausgewiesen hat und mir sogar eine Visitenkarte mit GIS-Logo überreicht hatte. Wie auch immer, wie auch bereits hier im Blog gelesen, wurde das oben erwähnte TV-Gerät durch einen Projektor ersetzt (ohne irgendwelche Receiver). Das TV-Gerät habe ich zu Weihnachten meiner Schwester geschenkt. Ich hätte aber auch davor keinerlei Probleme damit gehabt den netten Herren (also der 2te) hereinzubitten um sich selbst davon zu überzeugen, dass jenes Gerät nicht empfangsbereit ist.

Da mir nicht bewusst war, dass jener Herr (irgendwo hier liegt seine Karte, obgleich ich seinen Namen ohnehin nicht einfach veröffentlichen kann, glaub ich) schon von der Finanz geschickt wurde, würde mich natürlich interessieren, was dann passiert, wenn man diesem den Zutritt verweigert. Vermutlich würde DANN derselbe mit behördliche Unterstützung erneut auftauchen.

Ich bin jetzt kein Freund davon Leuten, die Ihren Job tun, den Zutritt zu verwehren, wenn es darum geht etwas festzustellen, was den Fakten entspricht, dennoch spreche ich hier die Empfehlung aus GIS-Mitarbeiter NICHT in die Wohnung zu lassen und lieber darauf zu warten, dass ein Magistratsorgan oder andere Zeugen anwesend sind. Es scheint unter den GIS-Mitarbeitern zuviele schwarze Schafe zu geben und man hat keinerlei Einfluss darauf festzustellen, welche Aussagen dann tatsächlich gegenüber der GIS gemacht werden.

Wer weiß, eventuell sind solche Dinge in Zukunft tatsächlich nur noch in Beisein eines Anwalts möglich – daran wären dann Institutionen wie die GIS selbst schuld.

In der Entscheidung finden sich nun noch die GRünde für die Entscheidung des Finanzamtes (unter anderem):

(1) Notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens hat die Berufungsbehörde durch eine im Instanzenzug untergeordnete Behörde durchführen zu lassen oder selbst vorzunehmen.

Das klingt als würde nun die GIS wieder ein paar Leute schicken

Zuletzt folgt noch die letztendliche Begründung des Finanzamtes und genau DAS könnte für viele Leser dieses Blogs sehr interessant sein:

Auf Grund des Ergebnisses der durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien beauftragten weiteren Erhebungen war von der Vorschreibung der Rundfunkgebühren für Radio- und/oder Fernsehempfangseinrichtungen abzusehen, da derartige Geräte derzeit nicht an diesem Standort betrieben werden. Die am 20. Jänner 2009 durchgeführte, nicht vorangemeldete, Überprüfung ergab, dass am gegenständlichen Standort keine Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben werden. Des weiteren konnte sich das erste Erhebungsorgan im Zuge seiner Erhebungstätigkeit nicht zweifelsfrei vom Vorhandensein betriebsbereiter Geräte überzeugen. Insgesamt gesehen erweisen sich die im Verfahren vorgebrachten Aurgumente beider Seiten als widersprüchlich. Aufgabe der Ersterhebungsorgane ist die nachvollziehbare Darstellung eines Sachverhaltes, der auch einer weiteren rechtlichen Beurteilung standhält. Es wurde weder eine Beschreibung des Gerätes, noch des Standortes erbracht oder die tatsächliche Funktionstüchtigkeit der Geräte überprüft.
Die Angabe, im Hintergrund lief eine TV Werbung lässt lediglich darauf schließen, dass Geräusche wahrgenommen wurden, diese müssen aber nicht unbedingt aus der Wohnung des Bw. stammen.

Aus diesem Absatz ergeben sich jetzt einige wertvolle Informationen, für alle die jemals mit der GIS in Konflikt kommen.

Eine Feststellung der Gebührenpflicht muss also explizit festgestellt werden. Das entsprechende Gerät muss persönlich überprüft werden oder zweifelsfrei festgestellt werden, dass dieses Gerät betriebsbereit ist.

Läuft also ein Fernseher mit TV-Programm und der GIS-Mitarbeiter sieht das, dann IST das zweifelsfrei. Läuft nur eine DVD, dann MUSS der Mitarbeiter erst feststellen, dass das Gerät AUCH Rundfunk empfangen kann.

Läuft das Gerät nicht, dann muss überprüft werden ob es überhaupt funktionsbereit wäre (also nicht defekt, überhaupt ein reciever vorhanden etc)

Nachträgl. Anmerkung bzgl „Widersprüchlichkeit“. Das Finanzamt hat die Aussagen vermutlich als widersprüchlich aufgefasst, da beim Besuch des zweiten „Mitarbeiters“ gar kein Fernseher mehr physisch in der Wohnung anwesend war aber auch ich in meinem Brief an die GIS erklärte einen Röhrenfernseher ohne Möglicheit zum Empfang von ORF zu besitzen. Dieser Fernseher wurde nach dem Besuch meiner Schwester von mir zu Weihnachten geschenkt. Seither stand ein Projektor in meiner Wohnung (gänzlich ohne Empfangseinrichtung). Zur Entscheidung des Finanzamtes und deren Begründung denke ich aber, dass dieser Umstand keinen Einfluss auf die Entscheidung hatte.

Conclusio:

Zum Thema „Internet und die GIS“ bleibt wohl nur zu sagen, dass Internet derzeit KEINE Rolle spielt was die Vergebührung betrifft. Dem zweiten Erhebungsorgan wurden von mir auch die Geräte gezeigt, die Internetanschluss besitzen und im gesamten Bescheid durch die Finanzbehörde wird dieser Umstand erwähnt. Nicht die kleinste Anmerlung auf einen Internetanschluss kommt im Wortlaut vor – es ist also tatsächlich davon auszugehen, dass Internet nach derzeitigen Erkenntnissen KEIN Grund für eine Vergebührung darstellt.

Die Vorgehensweise der GIS ist und bleibt verwerflich und sollte dringenst von den Bürgern bezweifelt werden. Ich rate jedem der durch dieses Problem betroffen ist die Entscheidung der GIS anzufechten, da die GIS wohl nach wie vor versuchen wird Ahnungslose zu vergebühren. Das Finanzamt hat in dieser Sache bereits mehrmals Beschlüsse gezogen.

Es bleibt also abzuwarten, ob die GIS diese Tatsache früher oder später akzeptiert. Auch anzudenken wäre natürlich eben jene Mitarbeiter, die Falschaussagen tätigen und damit meine Zeit verschwenden gerichtlich zu belangen – oder zumindest die GIS, die in Ihrer Sache als Auftraggeber die Verantwortung dafür zu tragen hat.

Summiert man nun die Kosten, die dieses unnötige Geplänkel der letzten Monate produziert hat ist man wohl in Summe bei ungefähr den Beträgen, die mehrere Beitragszahler in einigen Monaten einzahlen angelangt. Das diese Kosten aber nicht nur GIS-Kosten sondern zum Teil auch Kosten des Steuerzahlers sind (Finanzamt) ist diese Vorgehensweise absolut zweifelhaft.

Ich hoffe, dass die offenlegung meiner Geschichte vielen helfen kann, vielen den Mut gibt, etwas zu unternehmen, Ihnen die Angst davor nimmt, sich mit der GIS anzulegen. Ich darf darauf hinweisen, dass keine meiner Aktionen in dieser Sache irgendwelche materiellen Kosten verursacht hat – mal abgesehen von Zeit, ein wenig Druckertinte und 3 Blatt Papier.

Ich empfehle JEDEM zu absolut skeptischem Verhalten gegenüber GIS-Mitarbeitern. Eventuell bekommen GIS-Mitarbeiter (jene, die die Anmeldungen durchführen) Provisionen pro „gefundenem“ Beitragszahler bzw. pro neuanmeldung. Dies würde erklären, warum es zu solchen Aussagen wie oben kommen kann – leider kann ich dafür keinen Nachweis bringen, wenn es diesbezüglich nachweisbare Fakten gibt, dann bitte ich um Bekanntgabe um eine Klage über dieses Vorgehen anzustreben.

Achja 🙂 Einen Tag nachdem ich den Bescheid von der Post abgeholt hatte, lag natürlich wieder eine Vorschreibung der GIS im Briefkasten, also wer weiß, viell. geht’s in dem Blog hier ja doch noch lustig weiter *g*