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Wie reagieren bei „Zwangsvergebührung“

War die GIS im Haus und hat – warum auch immer – eine Gebührenpflicht festgestellt, wo keine vorhanden ist (keine Radio- und/oder TV-Geräte vorhanden) muss Bescheid eingelegt werden. Wie hier am besten vorzugehen ist erläutere ich kurz.

War der GIS Mitarbeiter da wird kurz darauf eine Vorschreibung der GIS ins Haus flattern, Anbei auch ein netter Zettel mit der Aufschrift

am soundsovielten hat ein […] Mitarbeiter zweifelsfrei festgestellt, dass Geräte im Sinne von […] am Standort betrieben werden, daher wird [..] etc etc

Ob nun eine solche Feststellung tatsächlich zweifelsfrei ist, kann hier nachgelesen werden: Zweifelsfreie Feststellung

Ist dies nicht der Fall, hat man nun eine kleine Frist, in welcher ein sogenannter „Bescheid“ eingereicht werden kann – es handelt sich dabei um einen Einspruch. In diesem ist zu beschreiben, warum man nicht meldepflichtig ist. Eventuell werde ich hier am Blog auch noch einen Vordruck verfassen für den Fall, dass nur ein Computer mit Internetanschluss betrieben wird, die Idee gefällt mir 🙂

Den Bescheid am besten kurz halten, dieser Zettel wird von der GIS in weiterer Folge auch an die Finanzbehörde weitergegeben, die dann darüber entscheidet.

Diesen Bescheid muss man nun an die Rechtsabteilung der GIS senden – diese Abteilung hat allerdings nur ein Postfach an welches keine Briefe eingeschrieben versendet werden können. Wer auf der sicheren Seite sein will kann also auch eine Kopie an die Zentrale der GIS senden, (mit „zH Rechtsabteilung“) man hat dann einen Nachweis über das fristgerechte Versenden in Händen.

Die GIS vermerkt diesen „Bescheid“ nun in Ihren Akten – das hält sie aber nicht davon ab, weiterhin Vorschreibungen zu schicken und sogar ein Inkasso-Büro zu beauftragen. Wer auf der sicheren Seite sein will, der ruft sofort nach Erhalt der nächsten Vorschreibung bei der GIS an, spricht mit dem Tonband bis man nach ungefähr 10-15 minuten bei einem Mitarbeiter landet und verlangt einen Mahnstopp. Wer möchte kann das alle 2 Monate wiederholen, da es eventuell länger dauert bis das registriert wird. Vorschreibungen werden aber weiterhin versendet, dessen muss sich jeder bewusst sein. Diese sind am besten NICHT zu bezahlen, denn ich vermute, dass man dieses Geld nur schwer wieder zurück bekommt.

Nach einigen Wochen könnte dann wieder ein „Mitarbeiter“ vorbeikommen, der sich nochmalig davon überzeugen will ob nun Geräte betrieben werden. Dieser Mitarbeiter kann bereits im Auftrag der Finanzbehörde hier sein auch wenn er sich als GIS-Mitarbeiter vorstellt (das passiert dann quasi nur im Auftrag der Finanzbehörde). Man sollte, wenn man hier ist, eigentlich nichts zu verbergen haben und kann den Mann (sofern er einen seriösen Eindruck macht) gerne auch die Wohnung begutachten lassen. Tut man das in diesem Fall nicht, kommt etwas später jemand mit behördlicher Unterstützung, diesem MUSS man dann Einlass gewähren, wer das so möchte, kann das auch so machen 🙂 Meiner Meinung aber einfacher, wenn man den einen einfach hineinschauen lässt.

Was man in jedem Falle machen könnte, wobei ich aber nicht weiß, ob das auch getan wird, ist eine Bestätigung des Mitarbeiters zu verlangen, dass keine Geräte usw. festgestellt wurden. Gewitzte Bürger haben hierfür bereits ein fertiges Formular ausgedruckt, dass nur unterschrieben werden muss.

Die Feststellung dieses Mitarbeiters gelangt dann in schriftlicher Form zur Finanzbehörde. Dort aufliegend sind nun die schriftliche Aussage (inkl. Beweisrechtfertigung) des ersten Mitarbeiters, der eigene Bescheid und der Bericht des im Auftrag der Finanzbehörde agierenden Mitarbeiters.

Mit diesen Dokumenten wird nun über die Gebührenpflicht entschieden. Das ganze Verfahren dauert in etwa 6 Monate bis zu einem Jahr.

Anzumerken ist, dass die GIS zwar sagt, dass es bisher keinen Beschluss gibt, der eindeutig besagt, dass ein Computer mit Internetanschluss NICHT gebührenpflichtig wäre, es aber auf der anderen Seite auch KEINEN Beschluss gibt, der eine solche Gebührenpflicht bisher eindeutig festgestellt hätte.

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  1. markus
    August 5, 2009 um 1:43 pm

    VERGISS ES
    WENN DU MAL DEN BESCHEID HAST
    KANNST DU DAGEGEN ZWAR EINSPRUCH ERHEBEN UND ES WIRD DIR ZU 99% AUCH RECHT GEGEBEN ABER DU WIRST DIE KONTROLLEN NIE WIEDER LOS
    ganz einfach deshalb weil kein mensch in österreich
    absolut keine medienquellen im haushalt besitzt
    das gibt es nicht!

    • giskrepanz
      August 5, 2009 um 2:12 pm

      klingt wie ein verbissener GIS-Mitarbeiter der auf seinem Stuhl stampfend auf und ab hüpft, weil ihm eine Prämie durch die Lappen gegangen ist. Ich versichere dir – und das mit dem reinsten Gewissen – es GIBT solche Haushalte. Aus den verschiedensten Gründen, mir persönlich geht weder der ORF noch der Ö3 in irgendeiner Weise ab – ganz ehrlich. Das Ausland liefert bessere Musikstreams (was übr. kein Rundfunk ist) ohne Werbung und themenausgerichtet und fürs TV gibt es zu gutem Geld werbefreie Medienträger wie DVD, BluRay oder die Videothek um die Ecke.. Zum Preis der TV Gebühr lässt sich fast jeden Tag ein anderer Film ausleihen, wenn man einen guten Draht zum DVD-Verleiher hat .. Und selbst wenn nicht, nehm ich um das gleiche Geld lieber ein Premiere-Paket und hab ein riesen-Angebot ohne Werbeunterbrechung .. Und heutzutage IST man in der Position sich empfangsfrei zu machen, also wird man das – wenn möglich und gewünscht – auch tun. Da die GIS das so nicht hinnimmt, wird natürlich immer wieder nach neuen Möglichkeiten gesucht, doch noch das ganze Land zur meldung zu zwingen. Dagegen wird hier vorgegangen. Akzeptiere es oder spiel Rumpelstilzchen

      • mi fhèin
        September 21, 2009 um 9:32 am

        Das kann ich bestätigen. Ich lebe in so einem Haushalt. Kein Fernseher, kein Radio, keine TV-Karte im PC und auch kein DVB-T-Stick oder etwas ähnliches.

  2. markus
    August 5, 2009 um 2:16 pm

    nein kein mitarbeiter
    nur jemand der sich vorher über etwas informiert ehe er einen blog machen würde
    denn genau wegen blogs wie diesem
    reibt sich die gis die hände und kann diese fehlinfos mit denen die leute dann antanzen sehr gut umdrehen
    wie gesagt
    schade
    ein richtiger blog mit infos um den verein zu kippen wäre sinnvoller als hetze gegen gesetze
    ui das reimt sich

    • giskrepanz
      August 5, 2009 um 2:18 pm

      wie gesagt – lies den blog … … ich lass Deine Einträge da 🙂

  3. markus
    August 5, 2009 um 2:20 pm

    zu gütig
    ist natürlich nicht gut, wenn jemand nicht gegen die gis schreibt in einem blog der zur hetze aufruft
    aber ok

    • giskrepanz
      August 5, 2009 um 2:22 pm

      ich sag ja, ich lass deine comments da, kein knebel und so, du bist frei .. aber wenn du einen knebel siehst .. oder eine hetze .. soll ja auch leute geben, die einen spar werbespot in meiner wohnung hören .. war alles schon da 😉

  4. markus
    August 5, 2009 um 2:23 pm

    wie gesagt mir egal ob und was du machst
    schade nur wie du es machst
    unsachlich und vorallem unwissend und blauäugig
    aber amüsant
    werde deine seite auf jedenfall weiterempfehlen
    ach ja und bitte lösch meine einträge wieder

    • giskrepanz
      August 5, 2009 um 2:26 pm

      klaaar doch 😉

  5. gistduschon
    August 15, 2009 um 8:49 pm

    „ganz einfach deshalb weil kein mensch in österreich
    absolut keine medienquellen im haushalt besitzt
    das gibt es nicht!“

    Wer so einen Schmarrn verbreitet, dem ist nicht zu helfen!

    Was haben Medienquellen mit einer RUNDFUNKGEBÜHRENpflicht zu tun?

    Da dürfte wohl ein GIS-Fan/Mitarbeiter? Panik schüren wollen.

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